Abschreibung buchen: AfA in der Buchhaltung Schritt für Schritt

Was länger als ein Jahr im Betrieb genutzt wird, setzen Sie nicht auf einmal ab, sondern verteilt über die Nutzungsdauer. So gehen Sie von der Rechnung bis zur Steuererklärung vor.

Keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die amtliche AfA-Tabelle und die Umstände im Einzelfall. Fehler melden

1. Anlagenverzeichnis führen

Jedes Wirtschaftsgut, das Sie über mehrere Jahre abschreiben, braucht eine eigene Zeile in einem Anlagenverzeichnis. Daraus ergibt sich jedes Jahr die Abschreibung, und Sie sehen den Restwert, wenn Sie das Gut verkaufen oder entsorgen. Pro Wirtschaftsgut halten Sie fest:

  • Bezeichnung und Belegnummer der Rechnung
  • Datum der Anschaffung (Lieferung) und Anschaffungskosten
  • Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode (linear, degressiv, GWG, Sammelposten)
  • AfA des laufenden Jahres und Restbuchwert zum Jahresende
  • später: Datum und Erlös bei Verkauf oder Ausscheiden

Auch sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter über 250 € müssen in einem laufenden Verzeichnis mit Datum und Kosten stehen, wenn sich diese Angaben nicht schon aus der Buchführung ergeben (§ 6 Abs. 2 EStG). Computer und Software, die Sie mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abschreiben, gehören ebenfalls ins Verzeichnis; das ist keine Sofortabschreibung.

2. Anschaffungskosten ermitteln

Abgeschrieben werden die Anschaffungskosten. Dazu gehören der Kaufpreis und die Nebenkosten, die nötig sind, um das Gut zu nutzen, etwa Lieferung und Montage. Rabatte und Skonto mindern die Anschaffungskosten.

Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, rechnet mit dem Nettobetrag. Ohne Vorsteuerabzug, zum Beispiel als Kleinunternehmer, gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten. Für die Grenzen bei GWG und Sammelposten zählt aber immer der Betrag ohne Vorsteuer.

3. Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer steht in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Für die meisten Anschaffungen gilt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter; die Suche auf der Startseite und die Liste von A bis Z zeigen den Wert je Anlagegut mit Fundstelle. Büromöbel etwa: 13 Jahre (Fundstelle 6.15).

Die Nutzungsdauer in den AfA-Tabellen ist ein Anhaltspunkt für einen Betrieb unter üblichen Bedingungen. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer darf angesetzt werden. Steht ein Anlagegut in der AV-Tabelle und in einer Branchentabelle, gilt für Betriebe dieser Branche der Wert der Branchentabelle. Die AV-Tabelle gilt branchenunabhängig. Für Computer und Software kann nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 eine Nutzungsdauer von 1 Jahr angesetzt werden (was dazu zählt).

4. GWG, Sammelposten oder AfA wählen

Ob Sie überhaupt über Jahre abschreiben müssen, hängt von den Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut ab. Für bewegliche, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter gilt:

Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut ohne Vorsteuer (§ 6 Abs. 2 EStG, § 6 Abs. 2a EStG)
KostenMöglichkeiten
bis 250 €Sofortabzug als GWG (ohne Verzeichnis) oder AfA über die Nutzungsdauer
über 250 € bis 800 €Sofortabzug als GWG mit Verzeichnis, Sammelposten über 5 Jahre oder AfA über die Nutzungsdauer
über 800 € bis 1.000 €Sammelposten über 5 Jahre oder AfA über die Nutzungsdauer
über 1.000 €AfA über die Nutzungsdauer

Der Sammelposten gilt, wenn gewählt, einheitlich für alle Güter über 250 € bis 1.000 € des Wirtschaftsjahres. Er wird über 5 Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst, auch wenn ein Gut vorher ausscheidet. Mehr dazu: GWG bis 800 €, Sammelposten.

Statt linear dürfen bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden, auch degressiv abgeschrieben werden, höchstens mit 30 % vom Restbuchwert. Für neue Elektrofahrzeuge im selben Zeitraum gilt eine eigene Staffel mit 75 % im ersten Jahr.

5. Lineare AfA monatsgenau berechnen

Die jährliche AfA ist: Anschaffungs- oder Herstellungskosten / betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG). Im Jahr der Anschaffung wird sie für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat um ein Zwölftel gekürzt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Der Anschaffungsmonat zählt also mit. Was im ersten Jahr fehlt, wird im Jahr nach dem Ende der Nutzungsdauer nachgeholt.

Beispiel: Büromöbel für 2.600 € netto, angeschafft im September. Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle 13 Jahre, also 2.600 € / 13 = 200 € im Jahr. Im Anschaffungsjahr zählen 4 Monate (September bis Dezember): 200 € × 4/12 = 66,67 €.

Beispiel: 2.600 €, 13 Jahre, Anschaffung im September
JahrAfARestbuchwert danach
Anschaffungsjahr (4 von 12 Monaten)66,67 €2.533,33 €
2. bis 13. Jahrje 200 €sinkt jedes Jahr um 200 €
14. Jahr (Rest)133,33 €0 €

Ausnahmen von der Zwölftelung: Computerhardware und Software mit 1 Jahr Nutzungsdauer dürfen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden, Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG ebenfalls ohne Kürzung. Der Sammelposten wird immer mit vollen Fünfteln aufgelöst.

6. Abschreibung buchen

Beim Kauf wird das Wirtschaftsgut auf einem Anlagekonto aktiviert, die Zahlung ist noch kein Aufwand. Erst die Abschreibung zum Jahresende mindert den Gewinn. Gebucht wird direkt gegen das Anlagekonto:

Buchungssätze (Kontenbezeichnungen; die Kontonummern hängen vom Kontenrahmen ab, z. B. SKR 03 oder SKR 04)
VorgangBuchungssatz (Soll an Haben)
Kauf des AnlagegutsAnlagekonto (z. B. Büroeinrichtung) und Vorsteuer an Bank oder Verbindlichkeiten
Jährliche AfA zum JahresendeAbschreibungen auf Sachanlagen an Anlagekonto
GWG bis 800 €, sofort abgesetztSofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter an GWG-Konto oder Anlagekonto
Sammelposten, jährliche AuflösungAbschreibungen auf den Sammelposten (1/5) an Sammelposten

Im Beispiel oben buchen Sie im Anschaffungsjahr 66,67 € „Abschreibungen auf Sachanlagen an Büroeinrichtung“, danach jedes Jahr 200 €. Verkaufen Sie ein Gut vor dem Ende der Nutzungsdauer, schreiben Sie es bis zum Verkaufsmonat ab und buchen den Restbuchwert aus; der Unterschied zum Erlös ist Gewinn oder Verlust.

Diese Buchungen kann eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office jedes Jahr aus dem Anlagenverzeichnis erzeugen. Anzeige

7. In EÜR oder Bilanz ausweisen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

In der Anlage EÜR tragen Sie die AfA, die Sofortabschreibung der GWG und die Auflösung des Sammelpostens als Betriebsausgaben ein. Dazu kommt die Anlage AVEÜR: Sie listet das Anlagevermögen mit Anschaffungskosten, Buchwert zu Beginn des Jahres, Zugängen, Abschreibungen, Abgängen und Buchwert am Jahresende. Die Werte kommen direkt aus Ihrem Anlagenverzeichnis.

Bilanz

Wer bilanziert, weist die Anlagegüter mit dem Restbuchwert auf der Aktivseite unter dem Anlagevermögen aus. Die Abschreibungen des Jahres stehen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand.

Wie Sie es umsetzen: drei Wege

  • Tabelle (z. B. Excel)

    Vorteile

    • kein zusätzliches Programm nötig
    • jede Formel ist sichtbar und nachvollziehbar

    Nachteile

    • Zwölftelung, Restwerte und Abgänge rechnen Sie selbst
    • Buchungen und Anlage AVEÜR übertragen Sie von Hand
    • Tippfehler fallen leicht nicht auf

    Passt bei wenigen Anlagegütern.

  • Buchhaltungssoftware

    Vorteile

    • Anlagenverzeichnis und jährliche AfA-Buchung an einer Stelle
    • Werte für EÜR oder Bilanz kommen aus den Buchungen

    Nachteile

    • laufende Kosten und Einarbeitung
    • Nutzungsdauer und Methode wählen Sie weiterhin selbst

    Passt, wenn Sie Ihre Buchhaltung ohnehin selbst machen.

  • Steuerberatung

    Vorteile

    • Einordnung, Nutzungsdauer und Wahlrechte werden mit Ihnen abgestimmt
    • Abschluss und Steuererklärung aus einer Hand

    Nachteile

    • Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung
    • Belege müssen Sie trotzdem vollständig liefern

    Passt bei vielen Anlagen, Gebäuden oder Bilanzierung.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die lineare Abschreibung?

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Formel: Anschaffungs- oder Herstellungskosten / betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG)

Wie wird im Jahr der Anschaffung abgeschrieben?

Im Jahr der Anschaffung wird die Jahres-AfA für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat um ein Zwölftel gekürzt. Ausnahme: Computerhardware und Software (BMF 22.02.2022, Rz. 1.4) und Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a. (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG)

Bis zu welchem Betrag darf ich sofort abschreiben?

Kostet ein selbständig nutzbares bewegliches Wirtschaftsgut höchstens 800 € netto (ohne Vorsteuer), kann es im Jahr der Anschaffung sofort voll abgesetzt werden. Über 250 € muss es in ein laufendes Verzeichnis (oder ist aus der Buchführung ersichtlich). (§ 6 Abs. 2 EStG)

Wie funktioniert der Sammelposten?

Statt GWG-Sofortabzug oder Einzel-AfA: Wirtschaftsgüter über 250 € bis 1.000 € netto kommen in einen jährlichen Sammelposten, der über 5 Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Scheidet ein Gut aus, bleibt der Posten unverändert. Wer den Sammelposten wählt, muss ihn für alle Güter dieses Wirtschaftsjahres zwischen 250 und 1.000 € bilden; bis 250 € ist dann Sofortabzug möglich. (§ 6 Abs. 2a EStG)

Muss ich die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle nehmen?

Die Nutzungsdauer in den AfA-Tabellen ist ein Anhaltspunkt für einen Betrieb unter üblichen Bedingungen. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer darf angesetzt werden. (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, Nr. 2 (BMF 06.12.2001))

Die Regeln im Einzelnen

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz §§ 6, 7, abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 2. Oktober 2026
  2. BMF-Schreiben vom 22.02.2022, IV C 3-S 2190/21/10002:025, BStBl I 2022, 187 (EStH 2024, Anhang 1 V)
  3. BMF-Schreiben vom 06.12.2001, IV D 2-S 1551-498/01 (Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen)